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Das Urteil des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe zu Verkehrssicherungspflichten für Veranstalter sorgte im Frühjahr für Aufsehen. In dem Urteil wurde entschieden, dass der Veranstalter für einen Unfall auf dem Turnier-Parkplatz mithaften muss. Ein dreijähriges Kind hatte sich einem geöffneten Pferde-Anhänger genähert und war durch das Pferd verletzt worden. Eine Mitschuld des Veranstalters wurde durch einen fahrlässigen Verstoß gegen die einzuhaltenden Verkehrssicherungspflichten begründet.

Dazu gibt es ein Merkblatt der FN, in welchem die wichtigsten Punkte, welche Veranstalter beachten müssen, zusammengefasst sind.

Verkehrssicherungspflichten

Hinweis des PSVR: Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, wie er in dem Merkblatt vorgeschlagen wird, ist jedoch für Vereine in Nordrhein-Westfalen nicht notwendig. Über den Sportversicherungsvertrag mit der Sporthilfe sind, mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro, derartige Schäden abgedeckt. Voraussetzung ist, dass ein Verein der Veranstalter ist.

Begegnen sich Kinder und Pferde, werden spezifische Anforderungen an alle Beteiligten gestellt – auch im Hinblick auf die Erfüllung der Aufsichtspflicht. Dazu gibt es im Rahmen der „VIBSS-Angebote vor Ort“ ein Seminar für Ausbilder, Jugendwarte, Vereinsvorstände und alle Interessierten am

Montag, 21. Januar 2019, in Neuss.

Das Seminar behandelt die wichtigsten Fragen zu Aufsicht, Rechtsfragen und Versicherungsschutz im Vereins-Pferdesport behandelt und macht das anhand von Fallbeispielen deutlich. Das vom Landessportbund/VIBSS ausgerichtete Seminar wird auf die spezielle Situation von Vereinen eingehen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Bitte reservieren Sie den Termin in Ihrem Kalender! Die detaillierte Einladung folgt im Januar.