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Ein wichtiger Hinweis von unserem Kreistierzuchtberater Dirk Fellmin

Im Zuge einer fachaufsichtlichen Fragestellung bezüglich der Anzeige von Reitturnieren wurden alle Veterinärämter in NRW darauf hingewiesen, dass Reitturniere als „Veranstaltung ähnlicher Art“ nach § 4 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung der Anzeigepflicht unterliegen. Dies bedeutet, dass jeder Veranstalter eines Reitturniers, dieses beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen hat.

Hier der Kontakt, falls dazu Fragen auftauchen:

RHEIN-KREIS-NEUSS
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Dirk Fellmin
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 6013913
E-Mail: veterinaeramt@rhein-kreis-neuss.de