Liebe Vereinsvorstände,

es ist wieder einmal soweit. Die Zeit für die Durchführung der Erhebung und Zahlung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 ist gekommen. Nach §5 der Satzung des Kreis-Pferdesportverbandes Neuss, sind die Mitgliedsbeiträge bis zum 01.03.2021 fällig – die Erhebungsbögen müssen also bis zum 28.02.2021 bei dem Schatzmeister eingegangen sein!

Das PDF-Formular für die Erhebung 2021 können Sie weiter unten herunterladen. Sollten Ihr Verein noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie dies nachzuholen. Nach der letzten Satzungsänderung sind alle Vereine zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtet. Das SEPA-Formular finden Sie ebenfalls hier.

Wir verweisen auch nochmals auf den Beschluss der Mitglieder-versammlung: Vereinen die mit ihren Erhebungsbögen und Mitglieds-beiträgen in Verzug sind, wird der Kreisverband keine Genehmigung für ihr Turnier erteilen und Vereine die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, werden wir dem Landesverband/Landessportbund melden!

Dr. Martin Lohr
– Schatzmeister –

Liebe Pferdesportler und Pferdefreunde aus dem Kreis Neuss,

über dieses Jahr ist schon viel gesprochen worden. Für mich bleibt am Ende Jahres allen Sportlern, Helfern, Unterstützern, Reitstallbesitzern und Verantwortlichen „Danke“ zu sagen.

Sie alle haben mit Ihrem Engagement dazu beigetragen, dass auch in dieser anderen Zeit die Erfolgsstory Kreispferdesportverband Neuss weitergeht. Vielen Dank!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr.

Ihr Axel Hebmüller
Präsident des Kreispferdesportverbandes Neuss

Im Zuge des am vergangenen Sonntag stattgefundenen Corona-Gipfels und der damit im Zusammenhang stehenden gemeinsamen Verständigung von Bund und Ländern auf einen erneuten harten Lockdown ab heute, finden Sie folgend die Neufassung der CoronaSchVo vom 30.11.2020.

Wir wünschen Ihnen trotz der sich derzeit drastisch darstellenden Gesamtsituation ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Übergang in ein hoffentlich erfreulicheres Jahr 2021!

Bleiben Sie gesund!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und Betriebsleiter,
der Pferdesportverband Westfalen hat am frühen Freitagabend eine Mail aus dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) erhalten, über deren Inhalt auch wir Sie leider nochmals informieren müssen.
Reitunterrichtsverbot
In der Mail setzt das MAGS darüber in Kenntnis, dass Reitunterricht in NRW unzulässig ist. Eine Differenzierung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht erfolgt dabei nicht. Als rechtlichen Bezug nennt das MAGS dazu die Regelungen des § 7 Absatz 1 Satz der Coronaschutzverordnung. Dort sind die Belange der außerschulischen Bildung geregelt.
In unserer letzten Meldung vom 11.11.2020 haben wir Ihnen eine anderslautende Information gesendet, nach der der Einzelunterricht im Freien erlaubt ist. Wir haben uns dabei auf eine mündliche Aussage und auf eine E-Mail der Corona-Informationsstelle der Staatskanzlei bezogen. Sie bezieht sich auf die Regelung des § 9 (1) der Coronaschutzverordnung. Dort sind die Belange des Sports geregelt.
Der Widerspruch ist offensichtlich.
Verbot einhalten
Für das Erste bitten wir Sie, das Verbot des Unterrichts sehr ernst zu nehmen. Kontrollen durch Ordnungsämter sind möglich und den Weisungen der Behörden ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Der Bußgeldkatalog zur CoronaSchVo sieht hier für Verstöße gegen § 7 (Absatz 1 Satz 2) einen Regelsatz von 5.000 Euro vor.
Die nächsten Schritte
Wir hoffen, dass wir in den ersten Tagen Näheres erfahren. Wir bewegen uns hier im Schulterschluss und Gespräch mit dem Landessportbund, der gleichermaßen die Zulässigkeit des erlaubten Einzelunterrichts kommuniziert und hierzu unmittelbar mit der NRW-Staatskanzlei im Kontakt ist.
Rechtsweg
Das MAGS hat auf eine zeitnah erwartete Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hingewiesen, von der eine grundsätzliche Klärung zu erwarten ist.
Hierzu und zu weiteren Schritten halten wir Sie zeitnah informiert.
Wir bedauern sehr, Ihnen heute diese Nachricht senden zu müssen. Auf Grund der Konsequenzen, die Zuwiderhandlungen haben können, ist das jedoch alternativlos.

In Anlehnung an die jüngst von der Staatskanzlei getroffene Aussage in Bezug auf die Möglichkeit einer Unterrichterteilung im Pferdesport, finden Sie hier die aktuelle Pressemittelung des Pferdesportverbandes Rheinland!

Gemeinsame Information der Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen. Welche Regeln im Rheinland und in Westfalen gelten.

https://www.psvr-online.de/86-newsticker/2120-update-umgang-mit-der-corona-pandemie-im-pferdesport.

Folgende E-Mail erhielten wir von der PEMAG (Pferdesport Service und Marketing AG):

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KV-Vorsitzende,

wir möchten unsere regionale Berichterstattung im kommenden Jahr noch mehr in den Fokus stellen. Unter anderem dadurch, dass wir ab 2021 über alle Turniere im Rheinland mit S-Prüfungen in unserer neuen Rubrik „Local Heroes“ im vorderen Teil der Zeitschrift berichten 😊. Um in allen Kreisverbänden immer „am Drücker“ zu sein, suchen wir Nachwuchsreporter als Unterstützung. Eine Ausschreibung hierzu finden Sie im Anhang. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese in Ihrem Kreisverband „bewerben“ würden.‘

Die Ausschreibung:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Pferdesportvereine, liebe Pferdebetriebe,

seit dem 02. November 2020 greifen die Inhalte der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die, unter Bezugnahme der weitreichend restriktiv getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten, auch uns als Pferdesportler maßgeblich betrifft.

Gerne möchten wir Ihnen hierzu Empfehlungen für den Pferdesport und die Pferdehaltung mit an die Hand geben, um Sie in dieser äußerst schwierigen Situationen mit der Darlegung der Möglichkeiten eines sehr abgewägten Handlungsrahmens zu unterstützen:

  • Grundsätzlich sind die Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen zu beachten, sowie das Tragen von Atemschutzmasken in bestimmten Situationen abzuwägen bzw. durchzuführen.

Hierzu gehören auch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Gelegenheiten zum Händewaschen oder zur Händehygiene sowie die regelmäßige infektionsschutzgerechte Reinigung von Kontaktflächen und Sanitärbereichen.

  • Die Anwesenheitsdokumentation von Pferdebesitzern, Reitbeteiligungen oder anderen Personen, die für die tierschutzrelevante Versorgung der Pferde auf der Reitsportanlage notwendig sind, ist weiterhin durchzuführen, um in einem Infektionsfall eine lückenlose einfache Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können.
  • Das Betreten von Sattelkammern, Aufenthaltsräumen und Reiterstübchen ist nur einzelnen Personen gestattet.
  • Das Bewegen von Pferden in geschlossenen Räumen (Reithallen und/oder Bewegungshallen) ist zulässig.
  • Die Beaufsichtigung von Reitern und/oder Personen die für die artgerechte Bewegung der Pferde vorgesehen sind, ist aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Tierschutzes, durch fachlich geschultes Personal möglich. Dies gilt sowohl für die Betreuung von einzelnen als auch für die Betreuung mehrerer, sich auf einer Reit- und/oder Bewegungsfläche aufhaltende Pferde/Pferd-Reiterpaare.
  • Ein Mindestflächenbedarf von 200m² pro Pferd/Pferd-Reiterpaarung sollte zur Eindämmung möglicher Infektionsrisiken nicht unterschritten werden.
  • Das Training von Voltigiergruppen kann nicht stattfinden.
  • Rehabilitationssport ist nur erlaubt, wenn er unter der Anleitung von Dienstleistern im Gesundheitswesen durchgeführt wird.
  • Allen getätigten Maßnahmen vorangestellt, sollte zunächst die Kontaktaufnahme mit Ihrem örtlich zuständigen Ordnungsamt sein, um sich in Ihrer Position als Verantwortlicher eine Rückversicherung im Hinblick auf die derzeit gültigen Hygiene- und Schutzpflichten zur Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes einzuholen und um ggf. frühzeitig ein geeignetes Infektionsschutzkonzept vorlegen zu können.

Bleiben Sie weiterhin wohlauf!

KPSV veröffentlicht für den PSVR.

Aufgrund der vielen Corona bedingten Turnierabsagen, insbesondere für die Teilnehmer von Reitwettbewerben und Dressurprüfungen auf E- und A-Niveau, hat der Kreispferdesportverband Neuss am gestrigen Sonntag ein Trainingsturnier ausgerichtet. Unter der Federführung des Dressurausschusses (Alexa Sigge-Pompe und Martina Kamp) und der tatkräftigen Unterstützung vieler weiterer Helfer, konnten bei besten Wettervoraussetzungen die Prüfungen / Wettbewerbe auf dem Reitplatz am Tribünenweg, in Wevelinghoven, stattfinden. Mitglieder des Reit- und Fahrvereins Wevelinghoven hatten den Reitplatz bestens präpariert, so dass unter den Augen des Richters Dr. Nils-Christian Harkert die Sieger und Platzierten in den verschiedenen Prüfungen ermittelt werden konnten.  

Reiterwettbewerb (WBO) Schritt Trab Galopp
1. Zoe Kupp, Freddy, WN 7,5, Ponysportverein Korschenbroich
2. Lotte Meurer, Chivas, WN 7,4, Förderkreis Dressur Neuss
3. Janne Becker, Lyla, WN 7,3, Ponysportverein Korschenbroich

Dressurreiter WB
1. Annabell Poschmanns, Donna Wijana, WN 7,7, Förderkreis Dressur Neuss
2. Lotte Meurer, Chivas, WN 7,5, Förderkreis Dressur Neuss
3. Janne Becker, Lyla, WN 7,4, Ponysportverein Korschenbroich

Dressurwettbewerb Kl. E
1. Leah Fehn, Valiente, WN 8,0, Förderkreis Dressur Neuss
2. Liz Klinkert, Lotta, WN 7,5, Ponysportverein Korschenbroich
3. Marie Karau, Happy, WN 7,3, RV Wevelinghoven

Dressurwettbewerb Kl. A*
1. Frieda Julius, Fidibus, WN 8,1, RV Uedesheim-Stüttgen
2. Leah Fehn, Valiente, WN 8,0, Förderkreis Dressur Neuss
3. Nina Pralle, Nicon, WN 7,5, Förderkreis Dressur Neuss

Alle Teilnehmer und Platzierten erhielten eine Schleife und tolle Ehrenpreise. Die Erstplatzierten freuten sich über einen tollen Pokal.
Fazit von Martina Kamp (Dressurausschuss KPSV Neuss)  „Wir haben die Veranstaltung sehr zufrieden zu Ende gebracht. Über eine Wiederholung im nächsten Jahr werden wir gerne nachdenken.“

Das zunächst für Mai 2020 geplante Dressurturnier, auf der schönen Anlage von Sarah und Dennis Tolles, konnte aufgrund von Corona – wie viele andere Turniere – nicht stattfinden. Edda Hupertz war vorsichtig optimistisch und entschied, das Turnier nicht ersatzlos zu streichen, sondern auf den 17. und 18. Oktober zu verschieben.

So dürfen wir uns nun auf tollen Dressursport – von der Klasse A bis S sowie interessante Jung-Pferde-Prüfungen freuen. Und für den reiterlichen Nachwuchs gibt es einen Führzügelwettbewerb. Alle Startplätze sind „ausverkauft“.

Besucher, die sich an die Corona-Regeln halten, sind an beiden Tagen sehr HERZLICH WILLKOMMEN!

Auf dem Turnierplatz des Reit- und Fahrverein Wevelinghoven e.V. Tribünenweg, 41516 Grevenbroich

BeginnNr.PrüfungAufgabeSFAnzahl
10.00 Uhr1Reiter-Wettbewerb Schritt-Trab-Galopp8
11.00 Uhr2Dressurreiter WBRE 1A15
12.15 Uhr3Dressurwettbewerb Kl. EE 4N9
13.00 Uhr4Dressurwettbewerb Kl. A*A 2 E8

Richter: Dr. Nils Hakert

++ wichtig ++ wichtig ++ wichtig ++ wichtig ++ wichtig ++ wichtig ++

• Zutritt zur Veranstaltung nur mit ausgefülltem Anwesenheitsnachweis (Angabe der persönlichen Daten von ReiterIn und Pferd nach den Vorgaben der *Corona-Covid 19- bzw. der **Einhufer-Verordnung zur Eindämmung der Infektiösen Anämie).

• Abhaken Samstag 10.10.2020 bis 18 Uhr per WhatsApp 0179 5710515.

• Das Startgeld in Höhe von 5,00 Euro pro Start ist am Turniertag zu entrichten.

• Starterlisten 30 Minuten vor WB Beginn.

• Hufschmied und Tierarzt sind nicht anwesend, ein Sanitätsdienst ist vor Ort.

• Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände an der Leine zu führen.

• mit dem Besuch der Veranstaltung unterwerfen sich Reiter/Begleitpersonen den aktuellen CORONA-Schutzbestimmungen. Ein Mundschutz ist mitzuführen und muss getragen werden, sobald der Abstand zwischen den Personen geringer als 1,5 m beträgt.

Die Zeiteinteilung und den Anwesenheitsnachweis findet ihr hier: