Liebe Vereinsvorstände,

es ist wieder einmal soweit. Die Zeit für die Durchführung der Erhebung und Zahlung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2022 ist gekommen. Nach §5 der Satzung des Kreis-Pferdesportverbandes Neuss, sind die Mitgliedsbeiträge bis zum 01.03.2022 fällig – die Erhebungsbögen müssen also bis zum 28.02.2022 bei dem Schatzmeister eingegangen sein!

Das PDF-Formular für die Erhebung 2022 können Sie weiter unten herunterladen. Sollten Ihr Verein noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie dies nachzuholen. Nach der letzten Satzungsänderung sind alle Vereine zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtet. Das SEPA-Formular finden Sie ebenfalls hier.

Wir verweisen auch nochmals auf den Beschluss der Mitgliederversammlung: Vereine, die mit ihren Erhebungsbögen und Mitgliedsbeiträgen in Verzug sind, wird der Kreisverband keine Genehmigung für ihr Turnier erteilen und Vereine, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, werden wir dem Landesverband / Landessportbund melden!

Dr. Martin Lohr
– Schatzmeister –

Erhebungsbogen 2022

Es folgt ein Ausschnitt der Benachrichtigung an Vereinsvorstände und Betriebsleiter!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und Betriebsleiter,

wir hatten Sie am 23.12. darüber informiert, dass NRW für die gmeinsame Sportausübung in der Halle eine 2G-plus-Regel einführt, die von immunisierten Personen einen zusätzlichen Negativtestnachweis verlangt. Dazu waren Fragen aufgetaucht, auf die wir heute vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einige Antworten erhalten haben.

Zunächst hat das MAGS dabei klargestellt, dass die Testpflicht nicht besteht, wenn man die Reithalle alleine nutzt. Sie besteht auch dann nicht, wenn das Pferd in der Reithalle nur geführt wird und der Pferdeführer eine Maske trägt, da dies nicht der Sportausübung zugeordnet wird. Eine weitere Differenzierung zwischen Training, Wettkampf und Bewegung zur Gesunderhaltung erfolgt im Hinblick auf die 2G-plus-Regel nicht. Im Umkehrschluss ist immer dann, wenn mehrere Personen zeitgleich in der Halle reiten, ein entsprechender Negativtestnachweis die Voraussetzung.

Die 2G-plus-Regel greift auch nicht auf der Stallgasse bei der Versorgung der Pferde, etwa bei der Pflege, Fütterung, Tierkontrolle oder medizinischen Versorgung. Der Testnachweis ist daher für immunisierte Personen auch keine generelle Zutrittsvoraussetzung zur Pferdesportanlage bzw. zum Pensionsbetrieb. Wie in allen Innenräumen gilt jedoch die Maskenpflicht, sofern mehrere Personen anwesend sind.

Schließlich hat das MAGS noch klargestellt, dass die Testpflicht nicht für Reithallen gilt, die nach zwei Seiten hin offen sind. Eine weitergehende und generelle Unterscheidung zwischen Reithallen und anderen Sporthallen ist in NRW augenblicklich nicht vorgesehen. Dafür bittet das Ministerium um Verständnis. Bitte nehmen Sie zwecks Einordnung im Bedarfsfall mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt Kontakt auf, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Reithalle der beschriebenen Bauweise entspricht.

Für alle Aktivitäten im Freien bliebt es bei der bekannten 2G-Regelung.

Für die Versorgung der Pferde von nicht-immunisierten Personen hat das MAGS keine veränderte Regelung mitgeteilt. Für sie gilt ergänzend auch im Stallbereich und im Außenbereich die Testpflicht. Die Reithalle darf von nicht-immunisierten Personen mit Negativtestnachweis nur allein genutzt werden.

Booster-Impfung befreit nicht von der Testpflicht
Häufig wird gefragt, ob vollständig geimpfte Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster) von der Testpflicht befreit sind. Diese Option war Gegenstand der Bund-Länder-Beratungen und einige Bundesländer haben davon Gebrauch gemacht. Nordrhein-Westfalen hat eine Testbefreiung für geboosterte Personen bisher jedoch nicht umgesetzt. Dreifach geimpfte Personen müssen momentan bei der gemeinsamen Hallennutzung ebenfalls getestet sein.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus

Liebe Reitsport-Vereine,

anbei eine Pressemitteilung der Staatskanzlei zum Förderprogramm „Coronahilfe Breitensport NRW“, die vielleicht für den ein oder anderen interessant sein könnte!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vorstandsmitglieder unserer Reit- und Fahrvereine,

in diesem Jahr haben wir als Vorstand des KPSV Neuss beschlossen, keine Versammlung für die Turnierabstimmung 2022 zu machen.

Alle Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anschreiben.

Das Anmeldeformular ebenfalls hier zum Download.

In der Hoffnung auf eine reibungslose Turniersaison 2022 verbleiben wir

mit reiterlichen Grüßen
Ihr Vorstand des KPSV Neuss

Auch die Amateure dürfen endlich wieder Turniere reiten. Das Turnier des RV Osterath, der auf der Reitanlage der Familie Stocks beheimatet ist, kann ab sofort bei nennung-online.de genannt werden!

Die Ausschreibung findet ihr hier!

Anbei finden Sie, neben der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) , gültig seit dem 28.05.2021, weiterführende Informationen und Orientierungshilfen im Hinblick auf deren Umsetzung im hiesigen Sportbetrieb.

Die Regelungen zu den jeweiligen Inzidenzstufen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 „mitgenommen“ werden.

Unter Bezugnahme der notwendigen Vorlage eines negativen Coronatests ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich nur Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) standhaft sind. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!

Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können.

Folgende Befragung des PSVR erreichte uns vor wenigen Minuten:

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Pferdesportvereine und Mitgliedsbetriebe,

die Härte der Pandemie-Auswirkungen für Vereine und Betriebe ist insbesondere für diejenigen mit Schulpferden kaum zu überbieten. Die Verbände versuchen alles, um zu unterstützen. Um in der neuerlichen Lockdown-Phase eine Übersicht über die Notstände zu erhalten, starten wir unter folgendem Link eine kurze anonymisierte Umfrage:

https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=0LUXsayuTEuX4kyvi1vpzAtOvuSNtYZIm7BYOIgt_1lUQ1kzRkhCNEhUUE05RldIQjRRV1FGVkoyVC4u

Wir bitten Sie herzlich daran teilzunehmen, damit wir auf der Basis harter Fakten für Sie arbeiten können. Die Befragung läuft bis einschließlich 20.02.2021, da schnelles Handeln jetzt besonders wichtig ist.

Darüber hinaus haben wir ein gezieltes Unterstützungsangebot für Sie. Für die Beantragung von Finanzhilfen haben Steuerberater eine Schlüsselposition inne. Sicherlich haben Sie in Ihrem unmittelbaren Vereins-/Betriebsumfeld Steuerberater entweder im Einsatz oder im Bekanntenkreis. 

Für die spezielle Zielgruppe der Steuerberater mit Corona-Fördermittelerfahrung bietet die FN am 26.2.2021 von 18.00 bis 20.00 Uhr einen zielgerichteten Online-Erfahrungsaustausch an. Wir bitten Sie, mit Ihrem Steuerberater zu sprechen ob Interesse an einer Teilnahme besteht. In diesem Falle müsste der Steuerberater sich bitte mit seinen üblichen Kontaktdaten per Mail unter: smueller@fn-dokr.de  anmelden.

Bei starker Nachfrage behält sich die FN vor, zeitnah weitere Seminare für diese Zielgruppe anzubieten.

Wir danken bereits jetzt für Ihre unterstützende Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Pferdesportverband Rheinland e.V.

Liebe Mitglieder,

üblicherweise halten wir im Februar / März eines jeden Jahres unsere Jahreshauptversammlung ab. Aufgrund der Corona Pandemie haben wir im Vorstand beschlossen, die Jahreshauptversammlung in diesem Jahr in den April oder Mai zu verschieben, damit wir nach Möglichkeit eine reguläre Präsenzveranstaltung abhalten können. Sollte sich die Corona-Zahlen jedoch wieder erhöhen, werden wir uns erneut im Vorstand beraten. Sobald wir planen können, werden wir die Einladungen versenden.

Wir haben in diesem Jahr eine überaus erfreuliche Anzahl von Turnieren, die angemeldet sind. Leider müssen schon jetzt die ersten Turniere wieder verschoben werden. Es kann dadurch in vereinzelten Fällen dazu kommen, dass situationsbedingt an dem einen oder anderen Wochenende zeitgleich stattfindende Turnier in unserem Kreis veranstaltet werden. Diese Situationen werden wir mit den beteiligten Veranstaltern absprechen.

In Vorbereitung auf die neue Saison möchten wir gerne Ende März und im April für die Springreiter Trainingsspringen anbieten. Diese Trainingsspringen sind vor allem für die Reiter gedacht, die bedingt durch die Corona Pandemie länger keine Turniere mehr reiten konnten. Hierzu werden wir Euch in Kürze Informationen zukommen lassen.

Die leider zurzeit nicht stattfindenden Trainings und Lehrgänge im Bereich Dressur sollen kurzfristig, sobald dies möglich ist, wieder aufgenommen werden. Entsprechende Informationen hierzu werden wir Euch dann zukommen lassen.

Nach einem Gespräch beim Landrat soll zusammen mit Rhein Kreis Neuss und Vertretern der Gemeinden ein Gespräch in einer größeren Runde bezüglich der Reitwege im Rhein Kreis Neuss stattfinden. Hierbei soll es insbesondere um die Verbesserung der Reitwege und des Reitwegenetzes rund um die Reitställe gehen.

Während des Gespräches kam der Punkt auf, dass sich Fußgänger durch Reiter und Pferde im Wald gestört fühlen. Sicherlich ist gerade jetzt zur Zeit der Corona Pandemie ein wesentlich höheres Aufkommen and Menschen in den Wäldern und auf den Feldwegen zu verzeichnen. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, dass wir als Reiter uns fair gegenüber allen anderen Freizeitsuchenden verhalten müssen und zum Teil auch die Wege teilen. Daher achtet bitte darauf, dass wenn ein Reitweg vorhanden ist, auf diesem geritten wird und auf jeden Fall immer bei Begegnungen mit anderen Freizeittreibenden zum Schritt pariert wird und Rücksicht genommen wird. Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Pferde entsprechend mit der Plakette am Zaumzeug gekennzeichnet sind.

Wir hoffen darauf, dass wir uns schon bald wieder auf den Turnieren oder einer anderen Veranstaltung im Kreispferdesportverband Neuss treffen werden. Bis dahin wünschen wir Euch vom Vorstand alles Gute, bleibt gesund!

Liebe Vereinsvorstände,

es ist wieder einmal soweit. Die Zeit für die Durchführung der Erhebung und Zahlung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 ist gekommen. Nach §5 der Satzung des Kreis-Pferdesportverbandes Neuss, sind die Mitgliedsbeiträge bis zum 01.03.2021 fällig – die Erhebungsbögen müssen also bis zum 28.02.2021 bei dem Schatzmeister eingegangen sein!

Das PDF-Formular für die Erhebung 2021 können Sie weiter unten herunterladen. Sollten Ihr Verein noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie dies nachzuholen. Nach der letzten Satzungsänderung sind alle Vereine zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtet. Das SEPA-Formular finden Sie ebenfalls hier.

Wir verweisen auch nochmals auf den Beschluss der Mitglieder-versammlung: Vereinen die mit ihren Erhebungsbögen und Mitglieds-beiträgen in Verzug sind, wird der Kreisverband keine Genehmigung für ihr Turnier erteilen und Vereine die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, werden wir dem Landesverband/Landessportbund melden!

Dr. Martin Lohr
– Schatzmeister –

Im Zuge des am vergangenen Sonntag stattgefundenen Corona-Gipfels und der damit im Zusammenhang stehenden gemeinsamen Verständigung von Bund und Ländern auf einen erneuten harten Lockdown ab heute, finden Sie folgend die Neufassung der CoronaSchVo vom 30.11.2020.

Wir wünschen Ihnen trotz der sich derzeit drastisch darstellenden Gesamtsituation ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Übergang in ein hoffentlich erfreulicheres Jahr 2021!

Bleiben Sie gesund!

In Anlehnung an die jüngst von der Staatskanzlei getroffene Aussage in Bezug auf die Möglichkeit einer Unterrichterteilung im Pferdesport, finden Sie hier die aktuelle Pressemittelung des Pferdesportverbandes Rheinland!

Das Youngstars „Quadrillen-Championat“ und „Pas de Deux“ wird auch in diesem Jahr wieder Bestandteil im Dressurprogramm der Dressage Youngstars 2020 sein.

Wir bitten zu beachten, dass die maximale Teilnehmerzahl begrenzt ist und der Veranstalter sich daher vorbehält, die Anmeldungen schon vor dem in der Ausschreibung genannten Anmeldeschluss zu schließen.