Das Urteil des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe zu Verkehrssicherungspflichten für Veranstalter sorgte im Frühjahr für Aufsehen. In dem Urteil wurde entschieden, dass der Veranstalter für einen Unfall auf dem Turnier-Parkplatz mithaften muss. Ein dreijähriges Kind hatte sich einem geöffneten Pferde-Anhänger genähert und war durch das Pferd verletzt worden. Eine Mitschuld des Veranstalters wurde durch einen fahrlässigen Verstoß gegen die einzuhaltenden Verkehrssicherungspflichten begründet.

Dazu gibt es ein Merkblatt der FN, in welchem die wichtigsten Punkte, welche Veranstalter beachten müssen, zusammengefasst sind.

Verkehrssicherungspflichten

Hinweis des PSVR: Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, wie er in dem Merkblatt vorgeschlagen wird, ist jedoch für Vereine in Nordrhein-Westfalen nicht notwendig. Über den Sportversicherungsvertrag mit der Sporthilfe sind, mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro, derartige Schäden abgedeckt. Voraussetzung ist, dass ein Verein der Veranstalter ist.

Erfolge beflügeln – das beweist Springreiter Miguel Bellen Rodrigues. Erst vor einer Woche erhielt er das Goldene Reitabzeichen. Beim Turnier auf Gut Kruchenhof setzte er seine Erfolgsgeschichte jetzt fort. Der Dormagener (RV Torfgrafen Bergerhof) flog am Sonntagnachmittag auf Coragioso förmlich zum Sieg im Großen Preis.

Foto: Franziska Hilgers

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Es gibt was Neues bei den Rheinischen Meisterschaften, die vom 5. bis 8. Juli 2018 in Langenfeld ausgetragen werden. Zum ersten Mal gibt es Gruppenkarten für zehn Personen. Die können für 40,- Euro vorab online (ausschließlich) gebucht werden. Interessierte Gruppen, Betriebe und Vereine können das HIER machen.

Alle Infos zu den Rheinischen Meisterschaften gibt es zudem auf www.rheinische-meisterschaften.de 

Reiten soll zu einem Familiensport werden

In der heutigen Ausgabe findet Ihr ein großes Interview mit unserem Präsidenten Axel Hebmüller. 

Zum Interview auf NGZ-Online