Zuschüsse für Übungsarbeit durch den Landessportbund
Auch 2014 können Sportvereine wieder Mittel zur Förderung ihrer Übungsarbeit beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. beantragen. Die Antragstellung ist vom 01. März bis zum 31. Mai 2014 möglich. Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können.
Sie können den Antrag hier direkt online stellen: https://www.lsb-nrw-service.de/uel/login
Dafür brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Klicken Sie auf diesen Link und geben dann Ihre Zugangsdaten ein:
Ein Anleitungsvideo für die Antragstellung online, den Antrag in Papierform und die Richtlinien zur Förderung der Übungsarbeit gibt es unter folgendem Link:
http://www.lsb-nrw.de/lsb-nrw/zuschuesse-und-foerderungen/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen/
Ansprechpartner beim LSB sind: Frau Streyer/ Frau Semerci/ Herr Bergmann, Tel.: 0203 7381-936/ -910/ -935 oder -619, uebungsarbeit@lsb-nrw.de