Informationen zum Widerspruchsbescheid des Landes NRW an den PSVR
Der Pferdesportverband Rheinland (PSVR) hatte für die Errichtung seiner Reitanlage in Langenfeld im Jahr 1999 Zuschüsse des Landes NRW beantragt. Mit Bescheiden vom 28.05.1999 (über 3,3 Millionen DM) und 27.06.2001 (über 2,67 Millionen DM) hatte das Land den Antrag seinerzeit positiv beschieden.
Nach einer umfangreichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landes hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Bescheid vom 04.01.2005 diese beiden Zuwendungsbescheide insgesamt widerrufen. Dagegen hat der PSVR Widerspruch eingelegt. Diesen Widerspruch hat das Land NRW nun mit Bescheid vom 04.07.2012 zurückgewiesen und gleichzeitig vom PSVR den Betrag von 3.052.412,52 € nebst Zinsen zurückgefordert, die Gesamtsumme beläuft sich zur Zeit über 5 Millionen €.
Gegen diesen Bescheid hat der PSVR Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Die Klage hat sog. aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Forderung nicht fällig ist.
Das Präsidium des PSVR hat in seiner Sitzung am 15.08.2012 beschlossen, dass der Widerspruchs- und Rückforderungsbescheid, der einen Umfang von 41 Seiten hat, auf Wunsch den Mitgliedern des Verbandsrates (den Kreisvorsitzenden) wie auch den Mitgliedsvereinen zugänglich gemacht werden muss. Der Bescheid des Landes vom 04.07.2012 enthält umfangreiche Sachverhaltsdarstellungen. Falls diese zutreffend sein sollten, würden sich daraus unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die damals als gewählte Vorstandsmitglieder handelnden Personen ergeben.
Der Kreis-Pferdesportverband Neuss, vertreten durch unseren Vorsitzenden Lutz Bartsch, der auch Präsidiumsmitglied des PSVR ist, hat bereits alle Mitgliedsvereine mit den notwendigen Informationen zum Erhalt einer Kopie des Bescheides angeschrieben.
Selbstverständlich werden wir bei Neuerungen weiter berichten.